Arbeitsstättenverordnung §5 Nichtraucherschutz:
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“ Neben der gesetzlichen Verpflichtung sollten sich verantwortungsvolle und langfristig denkende Unternehmer zusätzlich für den Schutz ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz einsetzen.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
- Die Pflicht dazu ergibt sich für den Unternehmer zum einen aus der ArbStättV § 5
- Da Passivrauchen nachgewiesen gesundheitschädlich ist, ergibt sich aus der moralischen Fürsorge des Unternehmers für seine Mitarbeiter eine Pflicht zum Nichtraucherschutz.
- Investitionen in den Nichtraucherschutz rentieren sich zudem, weil weniger Arbeitszeit verschwendet wird (Raucherpausen), die Ausfälle durch Krankheitstage sinken und die Motivation der beschäftigten Nichtraucher (durchschnittlich 75%) steigt.
Wer im Job motiviert ist, bringt bekanntlich eine höhere Leistung und ist somit produktiver. Nicht nur die Anzahl der Krankentage kann sich dadurch sichtlich verringern, sondern es kann auch eine deutliche Produktivitätssteigerung erzielt werden. Dieser positive Effekt des Nichtraucherschutzes wirkt sich in finanzieller Hinsicht insgesamt positiv für den Arbeitgeber aus.
Rauchen am Arbeitsplatz
Nachteile der Mitarbeiter:
- schlechtes Klima „Dicke Luft“ zwischen Rauchern u. Nichtrauchern
- sinkende Arbeitsmotivation
- Gesundheitsschäden durch langjährige Exposition
- Arbeitsplatzgefährdung bei häufiger Erkrankung
- vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben durch Krankheit
Nachteile für das Unternehmen
- sinkende Produktivität (Zeitverluste, Motivationsmangel etc.)
- höhere Personalkosten (Mehr Fehltage, höhere Fluktuation etc.)
- höherer Krankenstand: im Durchschnitt sind Raucher 30–40% häufiger krank als Nichtraucher
- geringere Motivation durch gestörten „Betriebsfrieden“
- erhöhte Reinigungskosten
- erhöhte Gefahr von Brandschäden etc.
Neben den genannten Folgen für die Gesundheit und Leistungsvermögen der Mitarbeiter wirkt sich Rauchen am Arbeitsplatz auch negativ auf die Kosten und den „Betriebsfrieden“ im Unternehmen aus.
Ein Raucher kostet seinem Unternehmen nach wissenschaftlichen Untersuchungen jährlich bis zu 1.500 € (NID e.V. „Rauchen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten“)
So mancher Geschäftsführer stellt mittlerweile bevorzugt Nichtraucher ein. Ist der Chef selbst Nichtraucher, ist anzunehmen, dass er grundsätzlich wenig Verständnis für die Belange eines Rauchers hat. Bei gleicher Qualifikation von zwei Bewerbern wird er unter Umständen den Arbeitsplatz mit einem Nichtraucher besetzen, wenn er die durch das Rauchen verursachten Kosten im Blick hat.
Außerdem ist ein weiterer Nachteil für den Arbeitgeber ein Verlust an Arbeitszeit, da eine Zigarettenpause doch deutlich länger dauert, als sich z. B. einen Kaffee zu holen.
Aktiv gegen Passivrauchen von Frank Wöckel
Diese Buch enthält: Kopiervorlagen für Beschwerden und Petitionen bei Bequalmung am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden, in U-Bahnhöfen und bei Qualmbelästigung durch Nachbarn in Mietshäusern, Kopiervorlagen für Strafanzeigen wegen Körperverletzung durch Zwangsberauchung, Kopiervorlagen mit Informationen zum Passivrauchen. Ausserdem finden Sie ausführliche Anleitungen, wie Sie nahezu jede Form von Zwangsberauchung abwehren können.
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