Nichtraucherschutz-Politik in Deutschland

Nichtraucherschutz-Politik in Deutschland

Nichtraucherschutzpolitik

Ab September 2007 gilt in Deutschland ein Rauchverbot in Bahnen und Bundesbehörden. Auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis darf nicht mehr geraucht werden. Von dem Rauchverbot betroffen sind alle Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen, für die der Bund zuständig ist, zum Beispiel Arbeitsagenturen.

Auch auf Bahnhöfen und in Flughäfen sowie in Zügen, Flugzeugen, Taxis und auf Fährschiffen darf nicht mehr geraucht werden. Ausgenommen sind Gebäude mit abgetrennten gekennzeichneten Raucherzimmern. In diesen Räumen darf jedoch nicht gearbeitet werden.

Der Nichtraucherschutz in gastronomischen Betrieben (und anderen Bereichen) fällt nicht unter die Regelungskompetenz des Bundes und wird von Nichtraucherschutzgesetzen der jeweiligen Bundesländern geregelt werden. Es existieren Rauchverbote in den Bundesländern mit unterschiedlichen Ausnahmen in den einzelnen Bundesländern. Eine bundesweite einheitliche gesetzliche Regelung gibt und wird es vorerst nicht geben.

Eine einheitliche Nichtraucherpolitik für Deutschland ist dringend von Nöten

  • Alle Nichtraucher sind vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen
  • Jugendliche müssen von dem Einstieg in die Nikotinsucht bewahrt werden
  • Rauchern muss geholfen werden, von der Zigarette wieder loszukommen

Tabaksteuer

Die Bundesregierung in Deutschland betrachtet die Steuer auf Tabakprodukte seit jeher als sichere und konstante Einnahmequelle ihrer Haushaltsfinanzierung (Alkohol analog). Eine Erhöhung der Tabaksteuer mit den gesundheitspolitischen Argumenten (Verteuerung eines gesundheitsschädlichen Produktes, Jugendschutz etc.) wird regelmässig (bei Bedarf) vorgenommen.

Die Tabaksteuer sollte vollständig zweckgebunden verwendet werden zur:

  • Erstattung der Raucherfolgekosten der Krankenkassen
  • Finanzierung von Entwöhnungstherapien
  • Durchführung von Vorbeugemaßnahmen und -kampagnen

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