E-Zigarette (elektrische Zigarette)

E-Zigarette

Die elektrische Zigarette ist einer handelsüblichen Filterzigarette nachempfunden. Bei einigen Modellen wird selbst das Glimmen an der Spitze einer elektrischen Zigarette als künstliche Glut mittels einer roten LED-Lampe imitiert. Der „Rauch“ der elektrischen Zigarette besteht aus Wasserdampf mit Aromastoffen und den Verdampfungsprodukten einer nikotinhaltigen Tabakalkaloidflüssigkeit. Es entfallen beim elektrischen Rauchen die Gifte des Verbrennungsprozess von Zigarettenpapier und der Tabakprodukte einer normalen handelsüblichenZigarette. Man könnte das ganze System auch als elektronischen Nikotin-Verdampfer oder Nikotin-Inhalator bezeichnen.

Vorteile der E-Zigarette

Als Argumente für die elektrische Zigarette werden von den Herstellern häufig genannt:

Eignung und Zielgruppe E-Zigaretten

Die elektrische Zigarette ist nicht geeignet für:

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren,
  • Nichtraucher
  • Nikotin-Allergiker
  • Schwangere und
  • gefährdete Personen

Die E-Zigarette ist kein Produkt zur Raucherentwöhnung, da dem Körper analog der Zigarette durch Inhalation Nikotin zugeführt wird (Im Gegensatz dazu geben Nikotinpflaster den Stoff Nikotin kontinuierlich ab und sollen nach dem Aufhören den Nikotinhunger verringern bzw. beseitigen.). Ebenso ist die Gefahr einer Nikotinüberdosierung zu erwähnen. Es fehlt der automatische Rauchstopp mit dem Ausdrücken der Kippe nach einer Zigarettenlänge.  Als Zielgruppe für die elektrische Zigarette werden Menschen, die lange Zeit geraucht haben und durch die Nebenwirkungen angeschlagen sind oder etwa Raucher, die sich in rauchfreien Zonen aufhalten, genannt.

Kritik und Bedenken der E-Zigarette

Wie riskant die Elektrische Zigarette ist, was genau in den so genannten „Liquids“ steckt, welche Schäden und Nebenwirkungen drohen, ist noch weitgehend unerforscht.

Kritiker führen an, dass Elektrische Zigaretten ebenso süchtig machen wie normale Zigaretten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt zu bedenken, dass die Zusammensetzung der Liquids unklar ist und verdampfte Verneblungsmittel und Zusatzmittel sowie Verunreinigungen gesundheitsschädlich sein können. Zudem sei offen, inwieweit auch ein Risiko für „Passiv-Dampfer“ besteht.

Die US-Kontrollbehörde FDA hat in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie krebserregende Nitrosamine nachgewiesen. Zudem enthalten die Flüssigsubstanzen so hohe Mengen an der hochwirksamen Substanz Nikotin, dass sie als Arzneimittel eingestuft werden könnten und sie damit erst nach den strengen Auflagen des Arzneimittelgesetzes zugelassen werden müssten.

Lungenfachärzte warnen vor schädlichen Auswirkungen auf die Atemwege, welche eine Studie gezeigt habe. Der Dampf der zu 90% aus Propylenglykol bestehe, enge, laut Deutsche Gesellschaft für Pneumologie, auffällig häufig die Atemwege ein.

Rechtlicher bzw. Zulassungsstatus

Die Rechtslage bei Elektrischen Zigaretten in Deutschland ist uneindeutig. In Bayern ist der Handel mit nikotinhaltigen Elektrischen Zigaretten laut DKFZ schon seit der Einführung vor einigen Jahren untersagt. Im Dezember 2011 erklärte Nordrhein-Westfalen sie für illegal. Anfang Januar 2012 folgte Bremen. Nicht flächendeckend ist der Verbraucherschutz aber wirkungslos, da man sich problemlos in anderen Bundesländern und übers Internet legal eindecken kann. Verboten sind E-Zigaretten in Norwegen, der Türkei, Schweiz und in China, wo sie vor 15 Jahren entwickelt wurde. Strikte Regulierung gibt es in Dänemark, Kanada oder auch in Österreich, wo die Nikotindepots als Arzneimittel und die Inhalatoren als Medizinprodukte eingestuft werden.

EU-Regulierung für E-Zigaretten in Planung

[Spiegel-online]
Die Europäische Kommission will den Verkauf von nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten strenger regulieren. Der Regulierungsvorschlag sehe vor, dass Produkte ab einem bestimmten Nikotingehalt eine Zulassung als Arzneimittel brauchen. Damit werden E-Zigaretten mit Nikotinersatztherapien wie Nikotinpflaster, Nikotinsprays oder Nikotinkaugummis gleichgestellt. Der Regulierungsvorschlag der EU-Kommission sieht laut „Berliner Zeitung“ sehr niedrige Grenzwerte vor, bis zu denen die nikotinhaltigen Produkte frei verkauft werden dürfen. Demnach darf eine Verbrauchseinheit nicht mehr als 2mg Nikotin enthalten und die Konzentration des Nikotins in der Flüssigkeit darf den Wert von 4mg pro ml nicht übersteigen. Derzeit gängige Produkte enthielten ein Vielfaches an Nikotin.  Die Interessengemeinschaft E-Dampfen sieht in der geplanten Regelung ein faktisches Verbot der nikotinhaltigen elektronischen Zigarette.

Bewertungen: 4.9 / 5. 23